Allgemeines über Schlaucharmaturen

Zum Verbinden von Rohren, Maschinen und Geräten mittels Schlauchleitungen sind Schlaucharmaturen erforderlich. Im Gegensatz zu den in der Rohrmontage üblichen Armaturen sind die Schlaucharmaturen mit einem Einbindestutzen ausgestattet. Schlaucharmaturen werden aus verschiedenen Werkstoffen, wie z. B. Metall und verschiedenen Kunststoffen hergestellt.


 

Allgemeine Anforderungen an Schlaucharmaturen


Schlaucharmaturen sind so auszuführen, dass
  1. sie bei bestimmungsgemäßer Beanspruchung und fachgerechter Montage den allgemeinen Anforderungen genügen.
  2. sie den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Beanspruchungen standhalten.
  3. sie eine kraft- oder formschlüssige Verbindung zum Schlauch herstellen.
  4. in explosionsgefährdeten Bereichen die Gefahr des Funkenreißens beim Befestigen oder Lösen von Schlauchleitungen ausgeschlossen ist. Diese Gefahr kann durch Auswahl geeigneter Werkstoffe, z. B. Messing oder nichtrostender Stahl, für die Armaturenteile vermieden werden.
  5. durch das schlauchseitige Armaturenteil keine gefährlichen Kerb- oder Scherbeanspruchungen am Schlauch auftreten können, auch nicht am Ende der Schlaucharmatur.
Die Einbindung von Schlaucharmaturen sollte nur von Fachkundigen vorgenommen werden. Die Montagehinweise der Hersteller sind zu beachten. Bei den Schlaucharmaturen wird unterschieden zwischen:
  1. Schlauchseite, an dem der Schlauch befestigt ist (z. B. Schlauchstutzen mit Klemmfassung)
  2. Anschlußseite, zum Anschließen z. B. an ein Gerät oder eine Rohrleitung (z. B. loser Flansch mit Vorschweißbund, Schnellkupplung, Gewinde)

 

Einvulkanisierte Schlaucharmaturen


Diese Sonderausführung sollte nur dann angewendet werden, wenn produktberührte, metallische Werkstoffe aus Korrosions- oder Abrasionsgründen nicht eingesetzt werden können. Schlaucharmaturen dürfen nur von Schlauchherstellern einvulkanisiert werden, die in der Lage sind, ihre Befähigung zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vulkanisierung auf Anforderung nachzuweisen. Die Haftung zwischen der Elastomerinnenschicht und dem Schlauchstutzen muß homogen sein. Bei Trenn- und Ausreißversuchen muss der Gummi am Metallstutzen gleichmäßig haften bleiben. Das Zerreißen muß im Bereich des Gummis erfolgen.

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